Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen ist weiterhin untersagt, die Schließung gilt vorerst bis zum 3. Mai 2020. Die bereits eingerichtete Notfallbetreuung für Kinder von Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen hat weiterhin Bestand und wurde erweitert.
Auch Kinder, deren Eltern einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben, und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, haben Anspruch darauf.
Alle weiteren Informationen sind in den unten aufgeführten Unterlagen enthalten:
Informationsschreiben vom 16.03.2020
Antrag auf Notfallbetreuung vom 26.05.2020
Weitere aktuelle Informationen sind außerdem unter Verwaltung der Kinderkrippen aufgeführt.